Darf ich fragen ...
Singst Du auch unsere Wunschsongs? Selbstverständlich erfülle ich liebend gerne Eure Wunschsongs und gebe mir hier größte Mühe, alle Wünsche in die Tat umzusetzen. Bitte klärt, wenn Euch Lieder sehr wichtig sind, VOR der Buchung ab, ob ich Eure Wunschsongs auch alle erfüllen kann. Ein Preisaufschlag für neu einzustudierende Lieder fällt NICHT an.
Welche technische Ausrüstung hast Du dabei? Für kirchliche und standesamtliche Trauungen verwende ich die klanglich sehr überzeugende BOSE S1 Pro oder die Yamaha Stagepas-Anlage sowie das SHURE Beta 87. Bei größeren Veranstaltungen habe ich auch die Möglichkeit, eine leistungsstärkere FOHHN-Anlage aufzubauen.
Ich möchte einen Lied mit ganz speziell für uns geschriebenem Text haben. Ist das auch möglich?
Gerne schreibe ich Lieder speziell für Euch in den Sprachen Deutsch und Englisch um. Beispiele für von mir geschriebene Texte findet ihr bei meinen Demos. Je nach Song und Aufwand kommen hier jedoch Sonderkosten (ab 50 Euro) hinzu.
Ich möchte mit der Buchung jemanden überraschen, bräuchte aber Hilfe bei der Songauswahl. Geht das?
Über Überraschungsbuchungen freue ich mich immer sehr und helfe Euch dann auch gerne dabei, passende Lieder zu finden. Bitte stellt aber sicher, dass niemand anders bzw. das Brautpaar selbst eine weitere Sängerin engagiert hat.
Was passiert, wenn Du am Veranstaltungstag erkrankt bist?
Für den Fall, dass ich bei Eurer Veranstaltung schwer erkrankt sein sollte, bin ich mit einem Netzwerk an Sängerinnen zusammengeschaltet und versuche, in Absprache mit Euch bestmöglichen Ersatz zu finden.
Ist eine Stornierung jederzeit möglich? Grundsätzlich habt ihr jederzeit das Recht, Eure Buchung zurückzunehmen. Bitte habt aber Verständnis, dass bei Buchungsrücknahme bis 4 Wochen vor dem Termin 50 % der vereinbarten Gage, ab diesem Zeitpunkt 90 % der vereinbarten Gage als Stornokosten anfallen.